Tippgeberprogramm

Tippgeber werden für Immobilien in NRW

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte?

Viele Immobilienverkäufe entstehen durch persönliche Empfehlungen. Wenn Sie uns einen wertvollen Hinweis auf eine Immobilie geben und daraus über unser Büro ein kostenpflichtiger Auftrag oder ein erfolgreicher Immobilienverkauf entsteht, zahlen wir eine faire Tippgeberprovision.


Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus, eine Erbimmobilie, eine sanierungsbedürftige Immobilie oder eine Kapitalanlage handeln.


Wer kann Tippgeber sein?

Tippgeber können grundsätzlich alle Personen sein, die uns auf eine mögliche Verkaufsgelegenheit aufmerksam machen.

  • Freunde, Bekannte und Familienangehörige
  • Nachbarn und Hausbewohner
  • Hausmeister und Handwerker
  • Pflegedienste und Betreuungsdienste
  • Bestattungsunternehmen und Nachlassdienstleister
  • Entrümpelungsfirmen und Haushaltsauflöser
  • Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, soweit berufsrechtlich zulässig
  • Betreuer, Nachlasspfleger und sonstige Ansprechpartner aus dem Immobilienumfeld

Welche Hinweise sind interessant?

Besonders interessant sind Hinweise auf Eigentümer, die über einen Verkauf ihrer Immobilie nachdenken oder Unterstützung bei einer Immobilie benötigen.

  • Haus soll verkauft werden
  • Eigentumswohnung steht leer
  • Mehrfamilienhaus soll abgegeben werden
  • Erbimmobilie muss geregelt werden
  • Immobilie ist sanierungsbedürftig
  • Eigentümer möchte den Wert seiner Immobilie wissen
  • Vermietete Immobilie bereitet Probleme
  • Kapitalanlage soll verkauft oder bewertet werden

Wann entsteht ein Anspruch auf Tippgeberprovision?

Ein Anspruch auf Tippgeberprovision entsteht nur, wenn der Hinweis vorab bei uns gemeldet wurde, uns die Immobilie oder der Eigentümer noch nicht bekannt war und aus dem Hinweis tatsächlich ein kostenpflichtiger Auftrag oder ein notarieller Immobilienverkauf über Mölders Immobilien NRW entsteht.

Die konkrete Höhe und die Voraussetzungen der Tippgeberprovision werden vorab individuell vereinbart und schriftlich bestätigt.


Wann besteht kein Anspruch?

Kein Anspruch auf eine Tippgeberprovision besteht insbesondere, wenn uns die Immobilie oder der Eigentümer bereits bekannt war, der Hinweis zu spät gemeldet wurde, kein Auftrag zustande kommt oder keine vergütungspflichtige Leistung über unser Büro entsteht.

Diskretion und Datenschutz


Wir behandeln Hinweise vertraulich und diskret. Bitte geben Sie personenbezogene Daten nur weiter, wenn dies zulässig ist oder der Eigentümer mit der Kontaktaufnahme einverstanden ist.

Am besten ist es, wenn Sie den Eigentümer vorab informieren und uns anschließend den Kontakt herstellen. So bleibt der Ablauf transparent und sauber.


So funktioniert es

  1. Sie melden uns einen möglichen Immobilienkontakt.
  2. Wir prüfen, ob uns der Kontakt bereits bekannt ist.
  3. Wir stimmen die mögliche Tippgeberprovision schriftlich mit Ihnen ab.
  4. Wir nehmen Kontakt zum Eigentümer auf oder lassen uns vorstellen.
  5. Kommt ein Auftrag oder Verkauf zustande, erhalten Sie Ihre vereinbarte Provision.

Jetzt Tipp abgeben

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen, bewerten oder verwerten möchte? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Telefon: 📞+49 174 9171748

E-Mail: info@moelders-immobilien.de

Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Immobilienverkauf, Bewertung und Bestandsimmobilien in Nordrhein-Westfalen.

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