Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte?
Viele Immobilienverkäufe entstehen durch persönliche Empfehlungen. Wenn Sie uns einen wertvollen Hinweis auf eine Immobilie geben und daraus über unser Büro ein kostenpflichtiger Auftrag oder ein erfolgreicher Immobilienverkauf entsteht, zahlen wir eine faire Tippgeberprovision.
Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus, eine Erbimmobilie, eine sanierungsbedürftige Immobilie oder eine Kapitalanlage handeln.
Wer kann Tippgeber sein?
Tippgeber können grundsätzlich alle Personen sein, die uns auf eine mögliche Verkaufsgelegenheit aufmerksam machen.
Welche Hinweise sind interessant?
Besonders interessant sind Hinweise auf Eigentümer, die über einen Verkauf ihrer Immobilie nachdenken oder Unterstützung bei einer Immobilie benötigen.
Wann entsteht ein Anspruch auf Tippgeberprovision?
Ein Anspruch auf Tippgeberprovision entsteht nur, wenn der Hinweis vorab bei uns gemeldet wurde, uns die Immobilie oder der Eigentümer noch nicht bekannt war und aus dem Hinweis tatsächlich ein kostenpflichtiger Auftrag oder ein notarieller Immobilienverkauf über Mölders Immobilien NRW entsteht.
Die konkrete Höhe und die Voraussetzungen der Tippgeberprovision werden vorab individuell vereinbart und schriftlich bestätigt.
Wann besteht kein Anspruch?
Kein Anspruch auf eine Tippgeberprovision besteht insbesondere, wenn uns die Immobilie oder der Eigentümer bereits bekannt war, der Hinweis zu spät gemeldet wurde, kein Auftrag zustande kommt oder keine vergütungspflichtige Leistung über unser Büro entsteht.
Diskretion und Datenschutz
Wir behandeln Hinweise vertraulich und diskret. Bitte geben Sie personenbezogene Daten nur weiter, wenn dies zulässig ist oder der Eigentümer mit der Kontaktaufnahme einverstanden ist.
Am besten ist es, wenn Sie den Eigentümer vorab informieren und uns anschließend den Kontakt herstellen. So bleibt der Ablauf transparent und sauber.
So funktioniert es
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E-Mail: info@moelders-immobilien.de
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